Nach nur vier Jahren steht die sektorengleiche Vergütung vor dem Aus: Die Koalition aus CDU/CSU und SPD will die Hybrid-DRG ab 2028 abschaffen. An ihre Stelle treten im Krankenhaus die Kurzzeitfallpauschalen. Ein Systemwechsel, auf den sich Kliniken und Praxen jetzt einstellen müssen.
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Was geplant ist
Anfang Oktober 2026 haben die Koalitionsfraktionen Änderungsanträge zum Gesetz zur Reform der Notfallversorgung vorgelegt. Einer davon streicht die Hybrid-DRG und den zugrunde liegenden § 115f SGB V ab 2028. Das parlamentarische Verfahren läuft noch; beschlossen ist die Abschaffung damit noch nicht.
Für 2027 ist eine Übergangsregelung vorgesehen:
- Ohne Übernachtung: Hybrid-DRG-Leistungen werden in Praxis und Klinik vollständig nach EBM bzw. regionaler Euro-Gebührenordnung vergütet, weiterhin extrabudgetär.
- Mit mindestens einer Übernachtung: Krankenhäuser rechnen weiter die vereinbarten Hybrid-DRG ab.
- Sachkosten: Kliniken nutzen für Fälle ohne Übernachtung die direkte Sachkostenvergütung nach AOP-Katalog. Zur Abgrenzung soll das InEK den Hybrid-DRG-Grouper anpassen.
Ab 2028 übernehmen dann die Kurzzeitfallpauschalen.
Zeitplan 2026 bis 2028: drei Phasen
69 Hybrid-DRG mit 904 OPS-Kodes, einheitliche Vergütung in Praxis und Klinik. Änderungsantrag zur Abschaffung im parlamentarischen Verfahren.
Ohne Übernachtung: EBM, extrabudgetär. Mit Übernachtung: Hybrid-DRG im Krankenhaus. InEK-Konzept bis Ende März, Vereinbarung der Selbstverwaltung bis 30. April.
Feste Pauschale für stationäre Fälle bis drei Kalendertage und höchstens zwei Übernachtungen, als Teil des aG-DRG-Systems.
Kurzzeitfallpauschalen: das neue Modell
Die Kurzzeitfallpauschalen sind bereits Gesetz: Sie kamen mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das Bundestag und Bundesrat am 10. Juli 2026 verabschiedet haben. Die Eckpunkte:
- Geltungsbereich: stationäre Fälle mit bis zu drei Kalendertagen und höchstens zwei Übernachtungen, nach Schätzungen rund fünf Millionen GKV-Fälle.
- Vergütung: eine feste Pauschale unabhängig von der tatsächlichen Verweildauer; die untere Grenzverweildauer entfällt.
- Abgrenzung: Leistungen des AOP-Katalogs sind ausgeschlossen.
- Kalkulation: Das InEK entwickelt bis Ende März 2027 ein Konzept als Erweiterung des aG-DRG-Systems. Bis 30. April 2027 müssen GKV-Spitzenverband, DKG und PKV die Grundlagen vereinbaren, sonst entscheidet die Schiedsstelle.
- Steuerung: Die Selbstverwaltung muss Mechanismen gegen missbräuchliche Fallzahlsteigerungen festlegen; die Pauschalen werden jährlich weiterentwickelt.
Das BMG erwartet durch kürzere Verweildauern sinkende Bewertungsrelationen und für 2030 Einsparungen von rund 1 Mrd. Euro.
Warum der Kurswechsel
Die Hybrid-DRG sollten seit 2024 die Ambulantisierung beschleunigen und Kosten senken. Eingetreten ist das Gegenteil: Laut einer WIdO-Analyse vom September 2026 stiegen die GKV-Ausgaben 2025 um rund 360 Mio. Euro (+14 %), die Zahl der abgerechneten Fälle um 17 %. Ambulant wuchs die Fallzahl um 65 %, stationär nur um 6 %. Für 2026 rechnet das WIdO mit Mehrausgaben von rund 640 Mio. Euro.
WIdO-Kennzahlen Hybrid-DRG 2025 gegenüber 2024
Quelle: WIdO, Pressemitteilung vom 10.09.2026. Für 2026 erwartet das WIdO bei gleichbleibender Entwicklung rund 640 Mio. Euro Mehrausgaben.
Der Grund liegt im Mischpreis: Er hebt die Vergütung je Fall im ambulanten Bereich und setzt Mengenanreize. Der Katalog umfasst inzwischen 69 Hybrid-DRG mit 904 OPS-Kodes.
Kritik am Ausstieg kommt vor allem von den Fachärzten. Der SpiFa warnt vor mehr Klinikübernachtungen und Mehrausgaben:
„Wer seine Patienten nach einem Eingriff sicher nach Hause entlässt, verliert die Hybrid-DRG“, so SpiFa-Vize-Vorsitzender Helmut Weinhart.
Was jetzt zu tun ist
Für Krankenhäuser beginnt die Vorbereitung jetzt, nicht erst 2028:
- Fallportfolio analysieren: Welche Fälle mit bis zu drei Tagen Verweildauer fallen künftig unter die Pauschalen, welche Hybrid-DRG-Fälle sind betroffen? Die Grundlage dafür ist ein sauberes Leistungscontrolling nach Verweildauer und Fallgruppe.
- Abrechnung 2027 umstellen: EBM-Vergütung ohne Übernachtung, AOP-Sachkosten und den angepassten InEK-Grouper in Prozesse und IT abbilden.
- Kalkulation verfolgen: InEK-Konzept (März 2027) und Vereinbarung der Selbstverwaltung (April 2027) bestimmen die Erlöshöhe. Wer Szenarien früh durchrechnet, sieht die Wirkung auf die eigenen Erlöse, siehe Kosten- und Erlösmanagement.
- Prozesse anpassen: Verweildauer, Entlassmanagement und Medizincontrolling auf feste Pauschalen ausrichten.
Fazit: Der Gesetzgeber zieht nach nur vier Jahren die Notbremse. Mit den Kurzzeitfallpauschalen rückt die Ambulantisierung zurück ins DRG-System, und Kliniken brauchen früh belastbare Daten, um ihre Erlöse zu sichern.
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Rechtsstand: 8. Oktober 2026. Die Abschaffung der Hybrid-DRG ist ein Änderungsantrag im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Notfallreform und noch nicht beschlossen.