Ratgeber

Aus für die Hybrid-DRG: Kurzzeitfallpauschalen ab 2028

Stand: Oktober 2026

Hybrid-DRG nach § 115f SGB V vergüten bestimmte Eingriffe in Praxis und Krankenhaus gleich. Die Koalition will sie ab 2028 abschaffen und durch Kurzzeitfallpauschalen ersetzen: feste Pauschalen für stationäre Fälle mit bis zu drei Kalendertagen und höchstens zwei Übernachtungen. 2027 gilt eine Übergangsregelung.

Nach nur vier Jahren steht die sektorengleiche Vergütung vor dem Aus: Die Koalition aus CDU/CSU und SPD will die Hybrid-DRG ab 2028 abschaffen. An ihre Stelle treten im Krankenhaus die Kurzzeitfallpauschalen. Ein Systemwechsel, auf den sich Kliniken und Praxen jetzt einstellen müssen.

Was geplant ist

Anfang Oktober 2026 haben die Koalitionsfraktionen Änderungsanträge zum Gesetz zur Reform der Notfallversorgung vorgelegt. Einer davon streicht die Hybrid-DRG und den zugrunde liegenden § 115f SGB V ab 2028. Das parlamentarische Verfahren läuft noch; beschlossen ist die Abschaffung damit noch nicht.

Für 2027 ist eine Übergangsregelung vorgesehen:

  • Ohne Übernachtung: Hybrid-DRG-Leistungen werden in Praxis und Klinik vollständig nach EBM bzw. regionaler Euro-Gebührenordnung vergütet, weiterhin extrabudgetär.
  • Mit mindestens einer Übernachtung: Krankenhäuser rechnen weiter die vereinbarten Hybrid-DRG ab.
  • Sachkosten: Kliniken nutzen für Fälle ohne Übernachtung die direkte Sachkostenvergütung nach AOP-Katalog. Zur Abgrenzung soll das InEK den Hybrid-DRG-Grouper anpassen.

Ab 2028 übernehmen dann die Kurzzeitfallpauschalen.

Zeitplan 2026 bis 2028: drei Phasen

2026
Hybrid-DRG nach § 115f SGB V

69 Hybrid-DRG mit 904 OPS-Kodes, einheitliche Vergütung in Praxis und Klinik. Änderungsantrag zur Abschaffung im parlamentarischen Verfahren.

2027
Übergangsjahr

Ohne Übernachtung: EBM, extrabudgetär. Mit Übernachtung: Hybrid-DRG im Krankenhaus. InEK-Konzept bis Ende März, Vereinbarung der Selbstverwaltung bis 30. April.

ab 2028
Kurzzeitfallpauschalen

Feste Pauschale für stationäre Fälle bis drei Kalendertage und höchstens zwei Übernachtungen, als Teil des aG-DRG-Systems.

Kurzzeitfallpauschalen: das neue Modell

Die Kurzzeitfallpauschalen sind bereits Gesetz: Sie kamen mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das Bundestag und Bundesrat am 10. Juli 2026 verabschiedet haben. Die Eckpunkte:

  • Geltungsbereich: stationäre Fälle mit bis zu drei Kalendertagen und höchstens zwei Übernachtungen, nach Schätzungen rund fünf Millionen GKV-Fälle.
  • Vergütung: eine feste Pauschale unabhängig von der tatsächlichen Verweildauer; die untere Grenzverweildauer entfällt.
  • Abgrenzung: Leistungen des AOP-Katalogs sind ausgeschlossen.
  • Kalkulation: Das InEK entwickelt bis Ende März 2027 ein Konzept als Erweiterung des aG-DRG-Systems. Bis 30. April 2027 müssen GKV-Spitzenverband, DKG und PKV die Grundlagen vereinbaren, sonst entscheidet die Schiedsstelle.
  • Steuerung: Die Selbstverwaltung muss Mechanismen gegen missbräuchliche Fallzahlsteigerungen festlegen; die Pauschalen werden jährlich weiterentwickelt.

Das BMG erwartet durch kürzere Verweildauern sinkende Bewertungsrelationen und für 2030 Einsparungen von rund 1 Mrd. Euro.

Warum der Kurswechsel

Die Hybrid-DRG sollten seit 2024 die Ambulantisierung beschleunigen und Kosten senken. Eingetreten ist das Gegenteil: Laut einer WIdO-Analyse vom September 2026 stiegen die GKV-Ausgaben 2025 um rund 360 Mio. Euro (+14 %), die Zahl der abgerechneten Fälle um 17 %. Ambulant wuchs die Fallzahl um 65 %, stationär nur um 6 %. Für 2026 rechnet das WIdO mit Mehrausgaben von rund 640 Mio. Euro.

WIdO-Kennzahlen Hybrid-DRG 2025 gegenüber 2024

+360 Mio. €
GKV-Mehrausgaben 2025 (+14 %, inflationsbereinigt)
+17 %
abgerechnete Fälle insgesamt
+65 %
Fälle in Vertragsarztpraxen
+6 %
Fälle im Krankenhaus

Quelle: WIdO, Pressemitteilung vom 10.09.2026. Für 2026 erwartet das WIdO bei gleichbleibender Entwicklung rund 640 Mio. Euro Mehrausgaben.

Der Grund liegt im Mischpreis: Er hebt die Vergütung je Fall im ambulanten Bereich und setzt Mengenanreize. Der Katalog umfasst inzwischen 69 Hybrid-DRG mit 904 OPS-Kodes.

Kritik am Ausstieg kommt vor allem von den Fachärzten. Der SpiFa warnt vor mehr Klinikübernachtungen und Mehrausgaben:

„Wer seine Patienten nach einem Eingriff sicher nach Hause entlässt, verliert die Hybrid-DRG“, so SpiFa-Vize-Vorsitzender Helmut Weinhart.

Was jetzt zu tun ist

Für Krankenhäuser beginnt die Vorbereitung jetzt, nicht erst 2028:

  1. Fallportfolio analysieren: Welche Fälle mit bis zu drei Tagen Verweildauer fallen künftig unter die Pauschalen, welche Hybrid-DRG-Fälle sind betroffen? Die Grundlage dafür ist ein sauberes Leistungscontrolling nach Verweildauer und Fallgruppe.
  2. Abrechnung 2027 umstellen: EBM-Vergütung ohne Übernachtung, AOP-Sachkosten und den angepassten InEK-Grouper in Prozesse und IT abbilden.
  3. Kalkulation verfolgen: InEK-Konzept (März 2027) und Vereinbarung der Selbstverwaltung (April 2027) bestimmen die Erlöshöhe. Wer Szenarien früh durchrechnet, sieht die Wirkung auf die eigenen Erlöse, siehe Kosten- und Erlösmanagement.
  4. Prozesse anpassen: Verweildauer, Entlassmanagement und Medizincontrolling auf feste Pauschalen ausrichten.

Fazit: Der Gesetzgeber zieht nach nur vier Jahren die Notbremse. Mit den Kurzzeitfallpauschalen rückt die Ambulantisierung zurück ins DRG-System, und Kliniken brauchen früh belastbare Daten, um ihre Erlöse zu sichern.

Weiterlesen im Cluster: MD-Prüfquoten ab 2027 · MD-Management: Warum das Berichtswesen jetzt entscheidet · Vor- und nachstationäre Fälle · KHVVG und KHAG: die Krankenhausreform

Rechtsstand: 8. Oktober 2026. Die Abschaffung der Hybrid-DRG ist ein Änderungsantrag im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Notfallreform und noch nicht beschlossen.

FAQ

Häufige Fragen

Werden die Hybrid-DRG abgeschafft?

Geplant ist es. Ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD zum Gesetz zur Reform der Notfallversorgung streicht die Hybrid-DRG und § 115f SGB V ab 2028. Stand 8. Oktober 2026 ist das noch nicht beschlossen, das parlamentarische Verfahren läuft.

Was gilt 2027 für Hybrid-DRG-Leistungen?

2027 ist ein Übergangsjahr: Leistungen ohne Übernachtung werden in Praxis und Klinik nach EBM bzw. regionaler Euro-Gebührenordnung vergütet, weiterhin extrabudgetär. Bei mindestens einer Übernachtung rechnen Krankenhäuser weiter die vereinbarten Hybrid-DRG ab. Für Fälle ohne Übernachtung gilt in Kliniken die Sachkostenvergütung nach AOP-Katalog.

Was sind Kurzzeitfallpauschalen?

Kurzzeitfallpauschalen sind feste Pauschalen für stationäre Fälle mit bis zu drei Kalendertagen und höchstens zwei Übernachtungen, unabhängig von der tatsächlichen Verweildauer. Eine untere Grenzverweildauer gibt es nicht, Leistungen des AOP-Katalogs sind ausgeschlossen. Eingeführt wurden sie mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, sie gelten ab 2028.

Wer kalkuliert die Kurzzeitfallpauschalen und bis wann?

Das InEK legt bis Ende März 2027 ein Konzept als Erweiterung des aG-DRG-Systems vor. Bis 30. April 2027 müssen GKV-Spitzenverband, DKG und PKV die Grundlagen vereinbaren, sonst entscheidet die Schiedsstelle.

Warum sollen die Hybrid-DRG wegfallen?

Sie haben die GKV mehr gekostet statt weniger. Laut WIdO stiegen die Ausgaben 2025 um rund 360 Mio. Euro (+14 %) und die Fallzahl um 17 %, ambulant sogar um 65 %. Für 2026 erwartet das WIdO rund 640 Mio. Euro Mehrausgaben. Ursache ist der Mischpreis, der die Vergütung je ambulantem Fall anhebt und Mengenanreize setzt.

Was sollten Krankenhäuser jetzt tun?

Das Fallportfolio mit bis zu drei Tagen Verweildauer analysieren, die Abrechnung 2027 auf EBM, AOP-Sachkosten und den angepassten InEK-Grouper umstellen, die Kalkulation von InEK und Selbstverwaltung im Frühjahr 2027 verfolgen und Verweildauer, Entlassmanagement und Medizincontrolling auf feste Pauschalen ausrichten.

Was bedeutet die Reform für Ihre Planung?

Wir sehen uns mit Ihnen an, wie sich Ihr Leistungsgeschehen nach Leistungsgruppen auswerten lässt und welche Datengrundlage dafür fehlt. An Ihren eigenen Kennzahlen, ohne Verpflichtung.