01 · Beschluss
Verschärft gegenüber dem ursprünglichen Entwurf
Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz am 10. Juli 2026 beschlossen; die Regelungen treten zum 1. Januar 2027 in Kraft. Wichtig für alle, die die Diskussion seit dem Frühjahr verfolgt haben: Die aus Referenten- und Kabinettsentwurf bekannten Werte von 5, 15 und 25 Prozent sind überholt – im parlamentarischen Verfahren wurde nochmals deutlich verschärft. Maßgeblich ist der Anteil unbeanstandeter Abrechnungen, in der Praxis als POM-Quote bezeichnet.
02 · Schwellenwerte
Schwellenwerte vor und nach dem 1. Januar 2027
| Anteil unbeanstandeter Abrechnungen | Prüfquote bis 31.12.2026 | Prüfquote ab 01.01.2027 |
|---|---|---|
| 80 % und mehr | bis 5 % | bis 5 % |
| 65 % bis unter 80 % | bis 5 % | bis 20 % |
| 50 % bis unter 65 % | bis 5–10 % | bis 40 % |
| unter 50 % | bis 10–15 % | unbegrenzt |
Der Effekt liegt weniger in den höheren Quoten als in der Verschiebung der Schwellenwerte. Ein Haus mit einer POM-Quote von 62 Prozent lag bisher in der günstigsten Stufe bei 5 Prozent und fällt künftig in die 40-Prozent-Stufe – eine Verachtfachung ohne jede Veränderung der eigenen Abrechnungsqualität.
Hinzu kommen: die Aufwandspauschale bei Prüfungen ohne Minderung steigt von 300 auf 500 Euro, der Aufschlag bei geminderten Abrechnungen wird für Häuser unterhalb der 80-Prozent-Schwelle angehoben, der Medizinische Dienst soll weitere im Rahmen einer Prüfung entdeckte Auffälligkeiten einbeziehen, und ab 2028 gilt eine Fallzusammenführung, wenn eine erneute stationäre Aufnahme innerhalb von 30 Kalendertagen und mit der gleichen Hauptdiagnose erfolgt. Ausnahmen hierzu werden aktuell noch zwischen DKG, GKV-Spitzenverband und PKV-Verband erarbeitet.
03 · Zeitfaktor
Warum das dritte Quartal 2026 entscheidet
Die quartalsbezogene Prüfquote wird je Krankenhaus auf Grundlage der Prüfergebnisse des vorvergangenen Quartals ermittelt (§ 275c Abs. 2 Satz 4 SGB V). Die Einstufung für das erste Quartal 2027 ergibt sich damit aus dem dritten Quartal 2026 – dem Quartal, das bis zum 30. September läuft.
Zu beachten ist: Für die POM-Quote zählen die in diesem Quartal erzielten Prüfergebnisse, nicht die dort abgerechneten Fälle. Kurzfristig wirkt deshalb nicht bessere Kodierung, sondern die Bearbeitung laufender Prüfverfahren – Unterlagenqualität, Falldialog, Fristenkontrolle, Widerspruch. Kodier- und Dokumentationsqualität ist der Hebel für 2027 und die Folgejahre.
- 10. Juli 2026
Gesetzesbeschluss durch Bundestag und Bundesrat
- bis 30. September 2026
Q3 2026 – maßgebliches Prüfquartal für die Einstufung Q1 2027
- 1. Januar 2027
Neue Prüfquoten treten in Kraft
- ab 2028
Fallzusammenführung bei erneuter Aufnahme innerhalb von 30 Tagen, Ausnahmen noch in Abstimmung zwischen DKG, GKV-Spitzenverband und PKV-Verband.
04 · Größenordnung
Was die Verschärfung bundesweit bedeutet
Fazit
Die Anhebung ist beschlossen und nicht verhandelbar. Verhandelbar ist allein die Stufe, in der ein Haus ankommt – und das entscheidet sich in Quartalen, nicht in Jahren. Weil es sich um harte Schwellen handelt, entscheiden zwei Prozentpunkte POM-Quote über den Faktor zwei bei der Prüfquote und an der 50-Prozent-Marke darüber, ob überhaupt noch eine Obergrenze gilt. Wer nicht binnen Minuten sagen kann, wo die eigene POM-Quote steht, wie weit die nächste Schwelle entfernt ist und aus welchen Mustern sich die Beanstandungen zusammensetzen, hat vor allem ein Datenproblem.
Wie sich Prüfergebnisse, Fristen und Beanstandungsmuster durchgängig auswerten lassen, zeigen wir unter Leistungscontrolling und Kosten- und Erlösmanagement. Den Zusammenhang zu einer konkreten Risikofallgruppe zeigt unser Ratgeber Vor- und nachstationäre Behandlung.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Abrechnungsberatung im Einzelfall.