01 · Grundlage
Was das KHVVG eingeführt hat
Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz hat die Systematik der Krankenhausplanung und -finanzierung in Deutschland umgestellt. Statt nach Fachabteilungen wird nach Leistungsgruppen geplant, und ein Teil der Finanzierung wird von der erbrachten Fallmenge entkoppelt.
Leistungsgruppen
Bundeseinheitlich definierte Gruppen ersetzen die Planung nach Fachabteilungen. Die Zuweisung erfolgt durch die Landesplanungsbehörde.
Qualitätskriterien
An jede Leistungsgruppe sind Qualitätskriterien und Mindestvorhaltezahlen geknüpft. Wer sie nicht erfüllt, soll die Gruppe nicht zugewiesen bekommen.
Vorhaltevergütung
Ein Teil der Finanzierung wird für das Vorhalten von Leistungen gezahlt, nicht für die einzelne Fallzahl.
Transparenzverzeichnis
Öffentliche Darstellung zugewiesener Leistungsgruppen, Qualitätskriterien und Prüfergebnisse, damit Patienten die Leistungserbringung vergleichen können.
Transformationsfonds
Förderprogramm mit zehnjähriger Laufzeit für Umstrukturierung und Kapazitätsabbau. Der Bundesanteil kommt seit dem KHAG aus dem Sondervermögen Infrastruktur statt aus Beitragsmitteln.
Lernendes System
Die Regelungen sind als laufend zu überprüfendes System angelegt. Vorgesehen sind Evaluationsberichte in den Jahren 2030, 2035 und 2040.
02 · Die Anpassung
Was das KHAG daran geändert hat
Der Bundestag hat das Krankenhausreformanpassungsgesetz am 6. März 2026 beschlossen, der Bundesrat hat am 27. März 2026 zugestimmt. In Kraft getreten ist es im April 2026. Die Grundlogik aus Leistungsgruppen, Qualitätskriterien und Spezialisierung bleibt. Verschoben wurden vor allem Zeitachsen und Spielräume.
Einordnung. Die Bewertung fällt unterschiedlich aus. Aus Sicht der Länder und von Teilen des Krankenhaussektors macht das KHAG die Umsetzung praxistauglicher. Kritiker sehen darin eine Verwässerung der Reformziele, insbesondere bei den gestrichenen pädiatrischen Leistungsgruppen. Der Bundesrat hat zugestimmt, die Länder haben ihre verbleibenden Kritikpunkte parallel gebündelt.
03 · Zeitachse
Welche Frist wann greift
Für die Planung im Haus ist weniger die Gesetzeshistorie relevant als die Frage, welcher Stichtag als Nächstes kommt.
- 6. März 2026
Der Bundestag beschließt das KHAG. Zustimmung der Koalitionsfraktionen, Ablehnung durch die Oppositionsfraktionen.
- 27. März 2026
Der Bundesrat stimmt zu. Das Gesetz tritt im April 2026 in Kraft.
- 31. Dezember 2026
Weisen die Länder bis zu diesem Datum Leistungsgruppen zu, können die Krankenkassen kein Veto einlegen. Danach greifen strengere Anforderungen an die Abstimmung.
- 2026 und 2027
Budgetneutrale Jahre. Die Umstellung auf die Vorhaltevergütung wirkt noch nicht auf das Budget.
- 31. Juli 2027
Erster Evaluationsbericht an das Bundesgesundheitsministerium, vorgezogen gegenüber der ursprünglichen Frist. Er soll eine Bewertung der Leistungsgruppen noch vor Einführung der Vorhaltevergütung ermöglichen.
- 2028 und 2029
Konvergenzphase. Der neue Finanzierungsanteil wird schrittweise eingeführt.
- ab 2030
Volle Finanzwirksamkeit der Vorhaltevergütung.
- 2026 bis 2035
Laufzeit des Transformationsfonds zur Förderung von Umstrukturierung und Kapazitätsabbau.
- 2030, 2035, 2040
Vorgesehene Evaluationsberichte zur Reform insgesamt.
04 · Leistungsgruppen
Leistungsgruppen und Qualitätskriterien
Die Leistungsgruppe ist die neue Planungseinheit. Sie entscheidet darüber, welche Leistungen ein Standort erbringen darf und welche Vergütung daran hängt. Damit verschiebt sich die Steuerungslogik von der Fachabteilung auf die Leistungsgruppe.
Zuweisung durch das Land
Die Landesplanungsbehörde weist die Leistungsgruppen zu. Zuweisungen, die nach Landesrecht bereits erfolgt sind, bleiben nach der Übergangsregelung wirksam.
Gestaffelte Ausnahmen
Zunächst können Länder für drei Jahre Leistungsgruppen auch an Häuser zuweisen, die die Qualitätskriterien nicht erfüllen. Eine weitere Dreijahresphase ist möglich, dann nur mit Einverständnis der Krankenkassen.
Erweiterte Kooperation
Die Möglichkeiten zur Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern wurden ausgeweitet. Standorte können Leistungen gemeinsam vorhalten, statt sie einzeln aufzugeben.
Praktische Folge. Wer wissen will, ob eine Leistungsgruppe im eigenen Haus tragfähig ist, braucht die erbrachten Leistungen nicht nach Fachabteilung, sondern nach Leistungsgruppe aufgeschlüsselt, dazu die Fallzahlen gegen die Mindestvorhaltezahlen und die zugehörigen Kosten. Genau diese Sicht existiert in vielen Häusern noch nicht.
05 · Finanzierung
Vorhaltevergütung: wie die Finanzierung umgestellt wird
Die Vorhaltevergütung löst einen erheblichen Teil der Finanzierung von der einzelnen Fallmenge. Bemessungsgrundlage sind die zugewiesenen Leistungsgruppen sowie die Erfüllung von Qualitätskriterien und Mindestvorhaltezahlen.
Was das für die Planung bedeutet. Eine Erlösplanung, die die Fallzahl des Vorjahres fortschreibt, verliert mit der Umstellung ihre Grundlage. Solange die Übergangsphase läuft, existieren beide Logiken parallel: Fallzahlbezug und Vorhaltebezug. Planbar wird das nur mit Szenarien, nicht mit einer einzigen Planversion.
06 · Konsequenz
Was daraus für das Klinikcontrolling folgt
Die Reform verändert nicht nur die Planung der Länder, sondern die Anforderungen an die Datengrundlage im Haus. Drei Punkte betreffen das Controlling unmittelbar.
Auswertung nach Leistungsgruppe
Das Leistungsgeschehen muss nach Leistungsgruppen auswertbar sein, nicht nur nach Fachabteilung und DRG. Ohne diese Sicht lässt sich nicht beurteilen, welche Gruppen tragfähig sind.
Kosten je Leistungsgruppe
Für die Bewertung einer Leistungsgruppe braucht es die zugehörigen Kosten, also eine Kostenträgerrechnung, die sich auf Leistungsgruppen umschlüsseln lässt.
Szenarien statt einer Planversion
Während der Übergangsphase laufen zwei Vergütungslogiken parallel. Eine Planung braucht daher mehrere Annahmen gleichzeitig, mit Wirkung auf Ergebnis, Bilanz und Liquidität.
Wie sich das konkret abbilden lässt, beschreiben wir in den Bereichen Wirtschaftsplanung und Finanzplanung, Kosten- und Erlösmanagement sowie Leistungscontrolling. Vertiefende Beiträge finden Sie außerdem in unserem Blog.