MD-Prüfquoten ab 2027: Die Weichen werden im laufenden Quartal gestellt
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hebt die Prüfquoten nach
§ 275c SGB V zum 1. Januar 2027 massiv an. Maßgeblich für die Einstufung im ersten
Quartal 2027 sind bereits die Prüfergebnisse aus dem dritten Quartal 2026.
- Was beschlossen wurde
- Die neuen Prüfquoten im Überblick
- Der Zeitfaktor: Warum Q3 2026 zählt
- Die Größenordnung
- Häufige Fragen
Verschärft gegenüber dem ursprünglichen Entwurf
Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz am 10. Juli 2026 beschlossen; die
Regelungen treten zum 1. Januar 2027 in Kraft. Wichtig für alle, die die Diskussion
seit dem Frühjahr verfolgt haben: Die aus Referenten- und Kabinettsentwurf bekannten
Werte von 5, 15 und 25 Prozent sind überholt – im parlamentarischen Verfahren wurde
nochmals deutlich verschärft. Maßgeblich ist der Anteil unbeanstandeter
Abrechnungen, in der Praxis als POM-Quote bezeichnet.
Schwellenwerte vor und nach dem 1. Januar 2027
| Anteil unbeanstandeter Abrechnungen | Prüfquote bis 31.12.2026 | Prüfquote ab 01.01.2027 |
|---|---|---|
| 80 % und mehr | bis 5 % | bis 5 % |
| 65 % bis unter 80 % | bis 5 % | bis 20 % |
| 50 % bis unter 65 % | bis 5–10 % | bis 40 % |
| unter 50 % | bis 10–15 % | unbegrenzt |
Der Effekt liegt weniger in den höheren Quoten als in der
Verschiebung der Schwellenwerte. Ein Haus mit einer POM-Quote von 62 Prozent lag
bisher in der günstigsten Stufe bei 5 Prozent und fällt künftig in die
40-Prozent-Stufe – eine Verachtfachung ohne jede Veränderung der eigenen
Abrechnungsqualität.
Hinzu kommen: die Aufwandspauschale bei Prüfungen ohne Minderung steigt von 300
auf 500 Euro, der Aufschlag bei geminderten Abrechnungen wird für Häuser unterhalb
der 80-Prozent-Schwelle angehoben, der Medizinische Dienst soll weitere im Rahmen
einer Prüfung entdeckte Auffälligkeiten einbeziehen, und ab 2028 gilt eine
Fallzusammenführung, wenn eine erneute stationäre Aufnahme innerhalb von 30
Kalendertagen und mit der gleichen Hauptdiagnose erfolgt. Ausnahmen hierzu werden
aktuell noch zwischen DKG, GKV-Spitzenverband und PKV-Verband erarbeitet.
Warum das dritte Quartal 2026 entscheidet
Die quartalsbezogene Prüfquote wird je Krankenhaus auf Grundlage der
Prüfergebnisse des vorvergangenen Quartals ermittelt (§ 275c Abs. 2 Satz 4 SGB V).
Die Einstufung für das erste Quartal 2027 ergibt sich damit aus dem dritten Quartal
2026 – dem Quartal, das bis zum 30. September läuft.
Zu beachten ist: Für die POM-Quote zählen die in diesem Quartal erzielten
Prüfergebnisse, nicht die dort abgerechneten Fälle. Kurzfristig wirkt deshalb nicht
bessere Kodierung, sondern die Bearbeitung laufender Prüfverfahren –
Unterlagenqualität, Falldialog, Fristenkontrolle, Widerspruch. Kodier- und
Dokumentationsqualität ist der Hebel für 2027 und die Folgejahre.
Gesetzesbeschluss durch Bundestag und Bundesrat
Q3 2026 – maßgebliches Prüfquartal für die Einstufung Q1 2027
Neue Prüfquoten treten in Kraft
Fallzusammenführung bei erneuter Aufnahme innerhalb von 30 Tagen, Ausnahmen
in Abstimmung
Was die Verschärfung bundesweit bedeutet
Eine Simulation von Kaysers Consilium auf Basis der GKV-Quartalsstatistik zum
ersten Quartal 2026 (bereinigt 1.446 Krankenhäuser) zeichnet folgendes Bild:
Fazit
Die Anhebung ist beschlossen und nicht verhandelbar. Verhandelbar ist allein die
Stufe, in der ein Haus ankommt – und das entscheidet sich in Quartalen, nicht in
Jahren. Weil es sich um harte Schwellen handelt, entscheiden zwei Prozentpunkte
POM-Quote über den Faktor zwei bei der Prüfquote und an der 50-Prozent-Marke darüber,
ob überhaupt noch eine Obergrenze gilt. Wer nicht binnen Minuten sagen kann, wo die
eigene POM-Quote steht, wie weit die nächste Schwelle entfernt ist und aus welchen
Mustern sich die Beanstandungen zusammensetzen, hat vor allem ein Datenproblem.
Den Zusammenhang zu einer konkreten Risikofallgruppe zeigt unser Ratgeber
Vor- und nachstationäre
Behandlung.
MD-Prüfquoten ab 2027: die wichtigsten Fragen
Was ändert sich bei den MD-Prüfquoten ab 2027?
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verschiebt die Schwellenwerte für die
Prüfquote nach § 275c SGB V deutlich nach oben gegenüber den ursprünglich
diskutierten Werten. Maßgeblich ist der Anteil unbeanstandeter Abrechnungen
(POM-Quote) eines Krankenhauses.
Wie wird die POM-Quote ermittelt?
Die Prüfquote wird je Krankenhaus auf Grundlage der Prüfergebnisse des
vorvergangenen Quartals ermittelt (§ 275c Abs. 2 Satz 4 SGB V). Für die Einstufung
im ersten Quartal 2027 zählt das dritte Quartal 2026.
Warum ist das dritte Quartal 2026 so wichtig?
Weil die dort erzielten Prüfergebnisse über die Einstufung im ersten Quartal
2027 entscheiden. Nicht die Zahl der abgerechneten Fälle zählt, sondern die
abgeschlossenen Prüfverfahren dieses Zeitraums.
Was passiert bei einer POM-Quote knapp unter einer Schwelle?
Schon kleine Verschiebungen der POM-Quote können ein Krankenhaus in eine
deutlich höhere Prüfquotenstufe fallen lassen. Ein Beispiel: Eine POM-Quote von 62
Prozent führt künftig in die 40-Prozent-Stufe statt wie bisher in die
5-Prozent-Stufe.
Was ändert sich bei der Aufwandspauschale?
Die Aufwandspauschale bei Prüfungen ohne Minderung steigt von 300 auf 500 Euro.
Der Aufschlag bei geminderten Abrechnungen wird für Häuser unterhalb der
80-Prozent-Schwelle zusätzlich angehoben.
Was bedeutet die ab 2028 geplante Fallzusammenführung?
Eine erneute stationäre Aufnahme innerhalb von 30 Kalendertagen mit derselben
Hauptdiagnose soll ab 2028 als ein Fall abgerechnet werden. Ausnahmeregelungen
dazu werden derzeit zwischen DKG, GKV-Spitzenverband und PKV-Verband erarbeitet und
sind noch nicht final festgelegt.
- § 275c SGB V; GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Gesetzesbeschluss vom
10.07.2026, BT-Drs. 21/7016, BR-Drs. 411/26) - Pressemitteilung BMG vom 10.07.2026
- Simulation Kaysers Consilium vom 13.07.2026
Stand: August 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder
Abrechnungsberatung im Einzelfall.
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durchgängig auswerten lassen – bevor das dritte Quartal 2026 endet.