Leistungsgruppen statt Fachabteilungen: Ein Paradigmenwechsel mit Folgen für Planung, Analyse und Verantwortung
Der Strukturwandel im deutschen Gesundheitswesen schreitet mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) entschieden voran – und markiert weit mehr als eine klassische Reformvorgabe. Mit der Einführung von Leistungsgruppen anstelle traditioneller Fachabteilungen vollzieht sich ein tiefgreifender Paradigmenwechsel, der Kliniksteuerung, Ressourcenplanung und Verantwortungszuweisungen grundlegend verändert. Für das Klinikcontrolling bedeutet das: Neue Anforderungen an Datenqualität, Transparenz und strategische Ausrichtung. Business Intelligence (BI) Lösungen werden dabei zu unverzichtbaren Werkzeugen, um komplexe Leistungsdaten effizient zu analysieren, strategische Entscheidungen datenbasiert zu treffen und die neue Versorgungslogik erfolgreich abzubilden.
1. Neue Regeln, neue Rollen
Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ist ein zentrales Reformvorhaben auf den Weg gebracht worden, das weit mehr bedeutet als nur eine politische Reaktion auf Versorgungsengpässe und Finanzierungsprobleme. Es bringt eine neue Steuerungslogik in das Krankenhauswesen – eine Logik, die nicht mehr nur primär entlang von Fachabteilungen funktioniert, sondern die Leistungssicht erneut stärker in den Fokus rückt. Diese Neuausrichtung hat direkte Folgen für Planung, Analyse und Verantwortungszuordnung – insbesondere im Controlling.
2. Von der Abteilung zur Leistungsgruppe: Was sich ändert
Bisher war das Krankenhauscontrolling eng an die klassische Abteilungsstruktur gekoppelt: Kostenstellen, Budgets, Zielvereinbarungen – alles war entlang der organisatorischen Einheiten aufgebaut. Das KHVVG fordert nun eine Zuweisung der Budgetverantwortung an definierte Leistungsgruppen. Statt beispielsweise der Inneren Medizin als Einheit, rückt nun die „Leistungsgruppe Herzinsuffizienz“ oder „Leistungsgruppe Diabetes“ in den Fokus der Betrachtung.
Diese neue Zuordnung folgt der Idee, die Versorgung stärker an medizinischen Bedarfen auszurichten und Strukturvorgaben mit finanzieller Steuerung zu verbinden. Für das Controlling heißt das: Weg von der reinen Kostenstellenlogik, hin zu einer struktur- und leistungsbasierten Sichtweise.

3. Die neuen Anforderungen ans Controlling
Diese Neuausrichtung ist in besonderem Maße eine technische Herausforderung – vor allem im Hinblick auf die Einführung einer leistungsgruppenbasierten, fallbezogenen Kostenträgerrechnung.
Das klassische Controlling, das primär auf Kostenstellen- oder Abteilungsebene operierte, stößt hier an seine Grenzen. Stattdessen bedarf es einer durchgängigen Integration medizinischer und betriebswirtschaftlicher Daten auf Fallebene. Vier zentrale Aufgabenbereiche treten dabei in den Vordergrund:
1. Strukturtransparenz schaffen:
Kliniken müssen genau abbilden können, welche Leistungsgruppen sie abdecken, wie diese mit Infrastruktur, Personal und Qualitätsvorgaben hinterlegt sind und welche Kosten damit verbunden sind. Diese Transparenz ist die Grundlage für eine realistische Leistungsplanung und differenzierte Kostenanalyse und wird durch die Implementierung einer fallbezogenen Kostenträgerrechnung erreicht.
2. Verantwortung neu verorten:
Die Frage, wer für eine Leistungsgruppe steuernd verantwortlich ist, ist oft nicht eindeutig zu beantworten. Das Controlling muss hier neue Rollenmodelle mitgestalten und Steuerungsinstrumente entsprechend ausrichten, um eine zielgerichtete operative und strategische Steuerung zu ermöglichen.
3. Datenmodelle anpassen:
Leistungsgruppen überschneiden sich häufig mit mehreren Abteilungen oder Fachbereichen. Klassische Berichte entlang von Kostenstellen reichen nicht mehr aus. Es braucht neue KPIs, leistungsgruppenorientierte Reports und eine IT-Lösung, die Behandlungsfälle strukturiert auf Leistungsgruppen abbilden und analysierbar macht.
4. Planung neu denken:
Leistungsgruppenorientierte Planung erfordert neue Forecast-Modelle, die Behandlungsbedarfe, Strukturvorgaben und Ressourcenverfügbarkeit intelligent zusammenführen – jenseits der Logik einzelner Fachabteilungen. Eine fallbezogene Kalkulation bildet dabei die datenbasierte Grundlage für fundierte Entscheidungen.

4. Ausblick: Was jetzt wichtig wird
Damit das Controlling seine Rolle im Rahmen des KHVVG aktiv gestalten kann, braucht es jetzt drei Dinge:
- Verständnis für medizinisch-fachliche Logiken und deren Relevanz für die Planung
- Controller müssen die Struktur- und Leistungslogik der Medizin verstehen, um valide Steuerungsmodelle entwickeln zu können.
- Technologische Unterstützung – insbesondere für Planung, Analyse und fallbezogene Kalkulation – Die IT-Systeme müssen in der Lage sein, leistungsgruppenorientierte Datenmodelle abzubilden.
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit – Controlling, Medizin und Pflege müssen gemeinsam an neuen Steuerungsinstrumenten arbeiten.
5. Fazit: Reformdruck als Gestaltungschance
Das KHVVG ist keine einfache Gesetzesänderung, sondern ein grundlegender Wandel in der Art, wie Krankenhausversorgung gedacht, organisiert und gesteuert wird. Für das Controlling bedeutet das eine neue Verantwortung: Es wird zum Bindeglied zwischen Strukturvorgabe und betriebswirtschaftlicher Realität.
Besonders deutlich wird das in der gestiegenen Bedeutung der richtig konfektionierten IT-Lösung.
Die bisher dominierende Kosten-Leistungsrechnung auf Kostenstellen- oder Abteilungsebene reicht nicht mehr aus, um die Wirtschaftlichkeit einzelner Leistungsgruppen valide zu beurteilen. Stattdessen rückt eine fallbezogene Kostenträgerrechnung in den Mittelpunkt, die medizinische Dokumentation, Leistungsdaten und betriebswirtschaftliche Informationen integriert.
Wer jetzt in entsprechende Systeme, Schnittstellen und Know-how investiert, legt die Basis für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Steuerung im Sinne des KHVVG.
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Mit einer intelligenten, leistungsgruppenbasierten Fallkostenkalkulation ermöglichen wir die differenzierte Analyse von Versorgungsstrukturen und schaffen die technische Grundlage für eine zukunftsfähige Planung und Steuerung – transparent, interoperabel und bereit für sämtliche Anforderungen der Krankenhausreform 2024.

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