Webinar · 30 Minuten · Kostenfrei

MD-Prüfquoten ab 2027

Die Weichen werden im laufenden Quartal gestellt. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hebt die Prüfquoten nach § 275c SGB V zum 1. Januar 2027 deutlich an. Maßgeblich für die Einstufung im ersten Quartal 2027 sind die Prüfergebnisse aus dem dritten Quartal 2026, also die laufende Abrechnungsqualität.

29.09.2026
11:00 bis 11:30 Uhr
Online-Webinar
Referentin: Kathrin Bode
Was sich ändert

Was sich zum 1. Januar 2027 ändert

Anteil unbeanstandeter Abrechnungen (POM-Quote) Prüfquote bis 31.12.2026 Prüfquote ab 01.01.2027
80 % und mehr bis 5 % bis 5 %
65 % bis unter 80 % bis 5 % bis 20 %
50 % bis unter 65 % bis 5 bis 10 % bis 40 %
unter 50 % bis 10 bis 15 % unbegrenzt

Werte nach dem Gesetzesbeschluss vom 10. Juli 2026. Die aus Referenten- und Kabinettsentwurf bekannten Werte von 5, 15 und 25 Prozent sind überholt.

Der Schwelleneffekt

Ein Haus mit einer POM-Quote von 62 Prozent lag bisher in der günstigsten Stufe bei 5 Prozent und fällt künftig in die 40-Prozent-Stufe. Eine Verachtfachung, ohne jede Veränderung der eigenen Abrechnungsqualität.

Agenda

Das erwartet Sie in 30 Minuten

1

Was beschlossen wurde

Neue Schwellen und Quoten, Aufwandspauschale 500 Euro, Fallzusammenführung ab 2028.

2

Warum das dritte Quartal 2026 entscheidet

Die Einstufung folgt den Prüfergebnissen des vorvergangenen Quartals.

3

Welche Hebel jetzt noch wirken

Unterlagenqualität, Falldialog, Fristenkontrolle und Widerspruch statt Kodierung.

4

Die Größenordnung

Rund 685 zusätzliche Prüffälle je Quartal und Haus (Simulation Kaysers Consilium).

5

Die eigene POM-Quote sichtbar machen

Welche Datengrundlage Abstand zur Schwelle und Beanstandungsmuster zeigt.

Jetzt Platz sichern

30 Minuten, die zeigen, wo Ihr Haus bei den neuen Prüfquoten steht und welche Hebel im laufenden Quartal noch wirken. Kostenfrei und unverbindlich.

29.09.2026 · 11:00 bis 11:30 Uhr · Online-Webinar · Referentin: Kathrin Bode
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Quellen: § 275c SGB V; GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Beschluss vom 10.07.2026, BT-Drs. 21/7016, BR-Drs. 411/26); Pressemitteilung BMG vom 10.07.2026; Simulation Kaysers Consilium. Kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung im Einzelfall.
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