Webinar · 30 Minuten · Kostenfrei

MD-Prüfquoten ab 2027

Die Weichen werden im laufenden Quartal gestellt. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hebt die Prüfquoten nach § 275c SGB V zum 1. Januar 2027 deutlich an. Maßgeblich für die Einstufung im ersten Quartal 2027 sind die Prüfergebnisse aus dem dritten Quartal 2026, also die laufende Abrechnungsqualität.

29.09.2026
11:00 bis 11:30 Uhr
Online-Webinar
Referentin: Kathrin Bode
Was sich ändert

Was sich zum 1. Januar 2027 ändert

Anteil unbeanstandeter Abrechnungen (POM-Quote) Prüfquote bis 31.12.2026 Prüfquote ab 01.01.2027
80 % und mehr bis 5 % bis 5 %
65 % bis unter 80 % bis 5 % bis 20 %
50 % bis unter 65 % bis 5 bis 10 % bis 40 %
unter 50 % bis 10 bis 15 % unbegrenzt

Werte nach dem Gesetzesbeschluss vom 10. Juli 2026. Die aus Referenten- und Kabinettsentwurf bekannten Werte von 5, 15 und 25 Prozent sind überholt.

Der Schwelleneffekt

Ein Haus mit einer POM-Quote von 62 Prozent lag bisher in der günstigsten Stufe bei 5 Prozent und fällt künftig in die 40-Prozent-Stufe. Eine Verachtfachung, ohne jede Veränderung der eigenen Abrechnungsqualität.

Agenda

Das erwartet Sie in 30 Minuten

1

Was beschlossen wurde

Neue Schwellen und Quoten, Aufwandspauschale 500 Euro, Fallzusammenführung ab 2028.

2

Warum das dritte Quartal 2026 entscheidet

Die Einstufung folgt den Prüfergebnissen des vorvergangenen Quartals.

3

Welche Hebel jetzt noch wirken

Unterlagenqualität, Falldialog, Fristenkontrolle und Widerspruch statt Kodierung.

4

Die Größenordnung

Rund 685 zusätzliche Prüffälle je Quartal und Haus (Simulation Kaysers Consilium).

5

Die eigene POM-Quote sichtbar machen

Welche Datengrundlage Abstand zur Schwelle und Beanstandungsmuster zeigt.

Das Online-Seminar zum Nachsehen

Die Aufzeichnung vom 29.09.2026: 30 Minuten, die zeigen, wo Ihr Haus bei den neuen Prüfquoten steht und welche Hebel im laufenden Quartal noch wirken. Kostenfrei und unverbindlich.

29.09.2026 · 11:00 bis 11:30 Uhr · Online-Webinar · Referentin: Kathrin Bode
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Quellen: § 275c SGB V; GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Beschluss vom 10.07.2026, BT-Drs. 21/7016, BR-Drs. 411/26); Pressemitteilung BMG vom 10.07.2026; Simulation Kaysers Consilium. Kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung im Einzelfall.
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